Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
OK-Immobilien
Loitscher Weg 3a
39326 Colbitz
tholze@freenet.de / 0178 799 67 79
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Dienstleistungen zwischen OK-Immobilien (nachfolgend „Makler“) und dem Auftraggeber/Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Makler
ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Angebote und Objektangaben
(1) Alle Angebote, Exposés und Objektbeschreibungen des Maklers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Die Objektangaben basieren ausschließlich auf den Auskünften des Verkäufers oder sonstiger Dritter. Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Eine Prüfungs- oder Erkundigungspflicht des Maklers besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
§ 3 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
(1) Die vom Makler übermittelten Informationen, Exposés und Nachweise sind ausschließlich für den adressierten Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln.
(2) Eine Weitergabe der Objektinformationen an Dritte – einschließlich Berater, Bekannte oder Familienangehörige – ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung
des Maklers in Textform untersagt.
(3) Verstößt der Kunde gegen dieses Weitergabeverbot und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte die Information weitergeleitet hat, den Hauptvertrag ab, ist der Kunde verpflichtet, dem Makler Schadensersatz in Höhe
der entgangenen Provision zu leisten.
§ 4 Vorkenntnis
(1) Ist dem Kunden die vom Makler angebotene Immobilie bereits bekannt, ist er verpflichtet, dies dem Makler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang des Exposés oder des Objektnachweises, unter Angabe der Quelle schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
(2) Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, kann er sich gegenüber dem Makler nicht mehr auf seine Vorkenntnis berufen.
§ 5 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil (z. B. den Verkäufer) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser an Verbraucher gilt die gesetzliche Regelung zur Verteilung der Maklerkosten (§§ 656a ff. BGB).
§ 6 Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruchs
(1) Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein wirksamer Hauptvertrag (z. B. notarieller Kaufvertrag) zustande kommt. Die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit reicht hierfür aus.
(2) Die Provision wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
(3) Die Höhe der Provision richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den im jeweiligen Exposé oder Maklervertrag getroffenen Vereinbarungen.
§ 7 Ersatz- und Folgegeschäfte
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn ein im Zusammenhang mit den Maklerleistungen stehendes Ersatz- oder Folgegeschäft zustande kommt (z. B. Miete statt Kauf oder der Erwerb eines anderen Objekts desselben Eigentümers), sofern ein wirtschaftlicher Gleichwert zum ursprünglichen Geschäft vorliegt.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Die Haftung des Maklers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen sind.
(2) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie bei arglistigem Verhalten haftet der Makler nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Gerichtsstand und Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt der Geschäftssitz des Maklers als ausschließlicher Gerichtsstand.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.